Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
- Für unsere Angebote und Lieferungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen, sofern nicht andere Abreden getroffen sind und von Firma Egon Schumm Industrievertretungen GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.
- Um wirksam zu sein, müssen Nebenabreden von uns schriftlich bestätigt werden.
- An den erteilten Auftrag ist der Besteller gebunden.
- Technische Änderungen und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Unwesentliche Änderungen unserer Produkte sind auch nach Vertragsabschluß möglich.
- Bei Einbau durch uns gelten unsere Montagebedingen.
2. Angebote
- Unsere Angebote sind stets freibleibend und gelten für die Dauer von 3 Monaten.
- Dem Angebot beigefügte Skizzen und Zeichnungen dienen nur zur Darstellung der Einbaulage, maßgeblich ist allein der Angebotstext.
- Eingehende Aufträge werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
- Wird nachträglich die Kreditunwürdigkeit des Bestellers bekannt, können wir die Zahlungsbedingungen ändern oder vom Vertrag zurücktreten.
3. Lieferzeiten
- Sind Lieferzeiten als verbindlich vereinbart, so beginnen diese mit dem Datum der Auftragsbestätigung oder nach technischer und kaufmännischer Klärung, abhängig davon, was später eintritt. Zahlungen müssen bei Fälligkeit geleistet sein.
- Können durch Lieferbedingungen, die ohne Verschulden von uns oder durch unsere Lieferanten auftreten, bestimmte Liefertristen nicht eingehalten werden, so sind wir für die Dauer der Behinderung von unser Lieferpflicht entbunden und die Lieferzeit wird entsprechend verlängert.
- Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verzug oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
4. Versand
- Die Art des Versandes erfolgt nach unserem Ermessen, sofern sie nicht vorgeschrieben ist.
- Unsere Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers, sobald sie an den Spediteur oder Frachtführer ausgehändigt sind. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung oder Verwendungen eigener Fahrzeuge.
- Transportversicherungen erfolgen auf Wunsch des Bestellers.
5. Preise
- Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, verstehen sich unsere Preise ab Werk, ausschließlich Verpackung, Fracht, Versicherung, Montage und Mehrwertsteuer. Sie gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Auftrag.
- Bei Rücknahme nicht benötigter Ware behalten wir uns vor, 25% des Nettowarenwertes zu unserer Kostendeckung zu berechnen. Die Rücksendung hat grundsätzlich frei zu erfolgen.
- Bei Pauschalpreisverträgen erfolgt die Abrechnung ohne Aufmaß nach den vereinbarten Preisen.
6. Zahlungsbedingungen
- Die Zahlung erfolgt innerhalb von 8 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzug ab Rechnungsdatum.
- Bei Neukunden erfolgt die Lieferung per Nachnahme, Vorkasse oder nach Vereinbarung.
- Bei Überschreitung der Zahlungsziele und nach Mahnung behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank, mindestens aber 10% zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht berührt.
- Zahlungen sind ausschließlich an Firma Egon Schumm Industrievertretungen GmbH zu leisten. Nur nach schriftlicher Ermächtigung sind Vertreter von Firma Egon Schumm Industrievertretungen GmbH zum Inkasso berechtigt.
7. Gewährleistungen
- Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistung 6 Monate, gerechnet ab Versandtag bzw. Meldung der Versandbereitschaft.
- Von uns gemachte technische Angaben, Einbauzeichnungen und sonstige Hinweise sind als Richtangaben anzusehen und erfolgen ohne Garantie unsererseits.
- Bei bauseitiger Montage der von uns gelieferten Bauteile wird keine Gartantie für eine ausreichende Sicherheit übernommen.
- Bei berechtigen Gewährleistungsansprüchen wird Firma Egon Schumm Industrievertretungen GmbH nach eigener Wahl nachbessern, Ersatz liefern oder den Vertrag wandeln.
8. Mängelrügen
- Mängelrügen und Beanstandungen jeglicher Art, besonders Transportschäden, müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend gemacht werden.
- Fristgemäß gemeldete Mängel können von uns nur berücksichtigt werden, wenn der Besteller nachweist, dass der Mangel nicht auf falschem Einbau, falscher Inbetriebnahme, ordnungswidriger Bedienung oder Behandlung der Ware zurückzuführen ist.
9. Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zu vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Käufer unser Eigentum.
- Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung, die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
- Als Bezahlung gilt der Eingang des Gegenwertes bei uns.
- Im Falle ordnungswidriger Wiederveräußerung durch den Käufer gilt unsere Forderung bis zur vollständigen Bezahlung unserer Rechnungen als an uns abgetreten. Eine Verfügung über Waren, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehen, außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes, z.B. eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist dem Käufer nicht gestattet.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsanwendung
- Erfüllungsort ist Schwabach, Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht Schwabach. Die evtl. Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühren. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung